14. April 2016

Die Fußbodenheizung liegt 

heute war es soweit! Die Fussbodenheizung im Erdgeschoss wurde verlegt. Der Baubegleiter hatte sich im Laufe des Tages angekündigt, um die ordnungsgemäße Ausführung der Verlegearbeiten zu kontrollieren. Leider gibt es im Leben der Bauherrenschaft auch noch profane Dinge im Alltag, wie zum Beispiel Arbeit oder andere weltliche Terminverpflichtungen. Oder auch einfach nur mal für das Hinterlegen des Schlüssels zum Haus eine Fahrt von knappen 50 Kilometer (Im Berufsverkehr  ). Um diese Reise nicht völlig unökonomisch getätigt zu haben, warf ich noch einen Blick ins Haus.

 
















Nach circa 10 Minuten saß ich bereits wieder im Auto...

Das Fazit des Baubegleiters fiel, in Bezug auf die Heizung, sehr positiv aus. Lediglich die Abdichtung der Rohre wurde erneut bemängelt. Hier wurde empfohlen, die bausauführende anzumahnen, eine ordnungsgemäße Ausführung nachzuweisen. Dies solle durch Fotos oder ähnliches nachgewiesen werden. Das Schreiben muss eine Frist enthalten und sollte vorab per Mail, aber auch per Fax, an den Bauleiter sowie den Vertragspartner gesandt werden. Auch die Traufbleche waren noch nicht verbaut.

Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung haben wir noch am selben Abend erstellt und wie oben beschrieben an das bauausführende Unternehmen gesandt:
 

An:
Akost GmbH
Fr. Hendes + Hr. Ostwald
Kalübber Str. 1
17039 Zirzow
 

Abs.: 

xxx
xxx
xxx

 
BV: 
Schulstr. 3, 14641 Wachow
 
 
Aufforderung zur Mangelbeseitigung / Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung des Mangels
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Rahmen der unabhängigen Baubegleitung (Bauherrenschutzbund) und der Begehungen vor Ort ist in den letzten - Ihnen bekannten - Gutachten/Berichten bemängelt worden, dass die Abdichtungen der Leerrohre an den Übergängen zur Bodenplatte nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Auch die Ihrerseits erfolgten Nachbesserungen erfüllen nicht die Anforderungen an eine Abdichtung dieser Bauteile. 
 
In der letzten Kalenderwoche fand ein Vorort-Termin mit Herrn Ostwald, Herrn Laschat und dem Baubegleiter (Herr Heying) statt. Dort wurde besprochen und dokumentiert, dass der Mangel noch nicht behoben wurde. 
 
Wir fordern Sie auf, den Mangel bis zum 22. April 2016 zu beheben bzw. uns nachzuweisen, dass die Abdichtung ordnungsgemäß und wie gefordert ausgeführt wurde.
 
Sollte Sie die Frist verstreichen lassen, behalten wir uns Schadenersatzansprüche und Ersatzvornahmen vor. 
 
Diese E-Mail senden wir Ihnen ebenfalls per Fax an die auf Ihren Schreiben angegebene Nummer 0395-3504658.
 
Mit freundlichen Grüßen
 


 

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