20. April 2016
Die Geschichte vom Anschluss an das Gasversorgungsnetz
Eigentlich sollte am heutigen Tag der Anschluss an das Gasversorgungsnetz hergestellt werden. Wie schon am Montag war der Bauherr zu sehr früher Stunde auf dem Weg zur Baustelle. Fast am Ziel angekommen, erhielt er einen Anruf von dem beauftragten Unternehmen RAKW, der heutige Termin müsse leider abgesagt werden. Es läge noch keine Aufbruchgenehmigung vor, aber das Unternehmen hätte den Anschluss für den 28.04.16 zu gleicher Uhrzeit vorgesehen. Nach einem Moment der Sprachlosigkeit musste er feststellen, dass die vier Wochen Vorlaufzeit augenscheinlich nicht für die Beantragung der Aufbruchgenehmigung ausgereicht haben :-/. Da diese Woche ganz im Zeichen der Einbringung der Versorgung steht und am Donnerstag die Baustraße zurückgebaut und für die Pflasterarbeiten aufbereitet werden soll, wurde ihm einigermaßen flau im Magen. Er teilte der Mitarbeiterin die Planung für den kommenden Tag mit und fragte, wie es nun weitergehen solle. (Schweigen können ist eine hilfreiche Methode) Nach einem kurzen Moment der Ruhe, kam die Mitarbeiterin etwas ins Schwimmen und teilte ihm mit, dass sie prüfen lassen würde, ob zumindest die Verlegung auf dem Grundstück klappen würde. Unverrichter Dinge machte sich also der Bauherr auf dem Weg zu seinem Tagwerk.
Am frühen Nachmittag erhielt ich einen Anruf vom Monteur. Ich schilderte diesem die Situtation. Der Monteur war davon ausgegangen, dass bereits ein Graben bestünde und er nur noch die Leitung hineinlegen müsse - schließlich sei er ja auch allein unterwegs heute. Es wurde vereinbart, dass er sich ein Bild von der Situation macht und sich dann meldet.
Als der Monteur sich dann ein zweites Mal an diesem Tag meldete, fiel der Bauherr das zweite Mal an diesem Tag aus allen Wolken! Es täte ihm leid, aber das Leerrohr zur Einführung des Versorgungsleitung könne nicht genutzt werden, da es zu 1/3 unter der Wand verbaut wurde. Es müsse ein neues Kernloch gebohrt werden!
Er zog unverrichteter Dinge ab. Mit einem schnellen Anruf bei der Mitarbeiterin von RAKW konnte sich der Bauherr jedoch noch den ohnehin geplanten Termin am 28.04.16 sichern.
Im Anschluss gab es ein kurzes Telefonat zwischen den Bauherr und Oberbauherrin, in dem ich ihr den Sachverhalt schilderte. Daran anschließen ein Telefonat zwischen Oberbauherrin und dem Bauherrenbegleiter, in dem die nächsten Schritte besprochen wurden. Mail, Fax, Frist - bekanntes Spiel:
An:
Akost GmbH
xxx
xxx
xxx
Abs.:
xxx
xxx
xxx
BV:
xxx
Aufforderung zur Mangelbeseitigung (Gas) bis zum 27. April 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, am 20. April 2016, war das Installateurunternehmen RAKW (Gas) auf unserem Grundstück, um die Gasleitung zu verlegen. Die Terminabstimmung erfolgte auf Grundlage des Bauzeitenplans, der uns aufforderte, in dieser Kalenderwoche alle Medien verlegen zu lassen.
Wir wurden heute nachmittag (20. April 2016) von RAKW darüber informiert, dass die Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Das sich im Hauswirtschaftsraum befindliche Leerrohr ist teilweise bedeckt bzw. befindet sich zum Teil in der Wand. Dadurch ist keine Installation der Gasleitung und des Reglers möglich. Eine Einführung muss senkrecht erfolgen. Dies ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich, da das Leerrohr nicht ordnungsgemäß errichtet wurde.
Eine Einführung ins Haus ist nur durch eine neue Kernbohrung möglich.
Wir fordern Sie auf den Mangel bis zum 27. April 2016 zu beheben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass morgen ein Tiefbauunternehmen mit der Verteilung des Erdreiches und der Herstellung der Einfahrt beauftragt ist. Dieses wäre unproblematisch gewesen, wäre die Gasleitung heute gelegt worden. Sollten durch die Erdarbeiten, die RAKW nächste Woche ausführen wird (sobald die Kernbohrung erfolgt ist), Schäden und/oder Kosten entstehen, behalten wir uns vor, die entsprechenden Kosten von Ihnen einzufordern.
Des Weiteren werden wir die Begleichung der Kosten für die heutige Arbeitsleistung von RAKW von Ihnen einfordern.
Wir bitten Sie den Mangel unverzüglich zu beheben und uns den Termin zur Kernbohrung verbindlich mitzuteilen.
Sollten Sie Fragen zur technischen Errichtung des Gasanschlusses haben, können Sie sich gerne direkt an RAKW wenden: Tel.: 030-xxx oder xxx.
Diese E-Mail senden wir Ihnen ebenfalls per Fax an die auf Ihren Schreiben angegebene Nummer 0xxxx-xxxxxx
Mit freundlichen Grüßen