27. April 2016

Die Sache mit dem verkorksten Kernloch

Eigentlich sollte das neue Kernloch am vergangenen Montag gebohrt werden. So zumindest der Plan. Der Baubegleiter war informiert. Der Bauleiter Tiefbau wurde durch den Bauherren informiert, dass die Chance genutzt werden sollte, die neue Bohrung soweit wie möglich in die Nähe der Brennwerttherme zu setzen. Er hatte einen Abstand von einem Meter, oder so, im Kopf...

Am vergagenen Freitag wurden wir durch unseren Bauleiter informiert, dass das Kernloch nun doch erst am Montagnachmittag gebohrt werden würde. Die Terminverschiebung kam für die Planung des Baubegleiters natürlich viel zu spät. Die Bohrung würde im Nachgang begutachtet werden. Auf Nachfrage am Montagabend wurde den Bauherren von dem ausführenden Bauleiter Tiefbau mitgeteilt, dass die Bohrung nicht hergestellt werden konnte, da etwas mit dem Bohrgerät nicht stimmte - morgen würde es aber erledigt. Es sollte also der Dienstag werden.

Erneut nur auf Anfrage, teile der Bauleiter am Dienstag mit kurzen Worten:  "Ja ist fertig." - Auf Anreden oder ähnliches wurde gänzlich seinerseits verzichtet.

Am Mittwoch fuhr unser Baubegleiter auf die Baustelle um die Bohrung zu begutachten. Leider war auch dieses Mal nicht zu erkennen, ob das eingebrachte KG-Rohr korrekt abgedichtet wurde... Zu dem war der Abstand der Bohrung zur Therme von der Vorstellung des Bauherren (1m) ungefähr wenig beliebig verschieden abweichend. Der Bauherr bekam Schnappatmung. Das neue Loch ist mittig von der Wand gesetzt worden! 

Es sollte aber noch spannend werden...

 
Nach Rücksprache mit dem Baubegleiter, wurde der Bauleiter mit der Bitte zur Erbringung eines Nachweises zur ordnungsgemäßen Abdichtung des Rohres angeschrieben.

Leider muss  hier mittlerweile immer der formelle Weg gewählt werden (Mail und Fax):

BV:
xxx


Aufforderung zum Nachweis der Abdichtung und ordnungsgemäßen Ausführung (Kernbohrung am 26.04.2016)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. April 2016 haben wir Sie schriftlich darüber informiert, dass die Gasinstallation nicht erfolgen konnte, weil die Hauseinführung nicht korrekt hergestellt wurde. Daraufhin fand am 26. April 2016 eine Kernbohrung durch Herrn xxx statt. Morgen (28. April 2016) ist geplant, dass der Installateur RAKW die Gasleitung legt.

Heute, am 27. April 2016, fand eine Vorort-Besichtigung mit unserem Baubegleiter statt. Das Loch für die Kernbohrung wurde bereits mit Beton verfüllt, so dass eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung nicht gewährleistet war. Folgende Punkte wurden festgehalten:

1) Bitte weisen Sie uns nach, dass das Wasser, welches bei der Nassbohrung verwendet wurde, ordnungsgemäß abgesaugt wurde und nicht unter den Estrich gelangt ist.
2) Bitte weisen Sie uns nach, dass das Leerrohr ordnungsgemäß abgedichtet wurde.

Sollte ein Nachweis Ihrerseits nicht möglich sein, wird die entsprechende Stelle eröffnet werden müssen, damit wir nachvollziehen können, dass die Abdichtungen korrekt hergestellt wurden.

Wir fordern Sie auf, uns bis zum 4.Mai 2016 eine schriftliche Rückmeldung zu den o. g. Punkten zukommen zu lassen.
 
Sollte Sie die Frist verstreichen lassen, behalten wir uns Schadenersatzansprüche und Ersatzvornahmen vor.

Diese E-Mail senden wir Ihnen ebenfalls per Fax an die auf Ihren Schreiben angegebene Nummer xxx.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Die Antwort des Bauleiters:

Sehr geehrte Frau xxx,

die Kernbohrung wurde am 25. und 26.04.16 durchgeführt. Der Termin wurde vorher bei Ihnen angekündigt und an den Tagen ausgeführt.
Leider hat Ihr Baubegleiter sich nicht zur Kontrolle angemeldet noch ist er zu den bekannten Bohrtermin erschienen um die ordnungsgemäße Ausführung zu kontrollieren.
Wenn Ihr Baubegleiter eine Ausführungskontrolle machen wollte, muss er auch während Bohrung vor Ort sein. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung konnte eben nur durch das fehlen Ihres Baubegleiters nicht gewährleistet werden und ist nach der Bohrung natürlich nicht mehr möglich.
Auch hier können wir Ihnen auch nur schriftlich bestätigen das die Bohrung und die Abdichtungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 

Mit freundlichem Gruß
xxx
Bauleiter-Hochbau
AKOST GmbH


Seine Sicht der Dinge ist sicherlich sehr interessant. Aber er kann noch besser... Natürlich musste darauf reagiert werden:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich fasse noch einmal den bisherigen Verlauf und die Terminabsprachen zu dem Vorgang zusammen:

1) Die Ausführung der Kernbohrung war zunächst für Montag (25.04.) früh vorgesehen; das haben Sie mir telefonisch mitgeteilt.
2) Dann wurde uns kurzfristig von Ihnen mitgeteilt, dass sich die Kernbohrung auf Montag Mittag/Nachmittag verschiebt, da es „der Mann für die Kernbohrung (…) morgens nicht ganz schafft.“.
3) Anschließend hat mein Ehemann bei Herrn xxx den Stand der Arbeiten am Montag erfragt (schriftlich). Um 20:28 Uhr (!) am Montag hat uns Herr xxx darüber informiert, dass die Arbeiten NICHT am Montag (25.04.) ausgeführt wurden, da es "Probleme mit dem Kernbohrgerät“ gab. Eine konkrete Zeit für den darauf folgenden Tag (26.04.) wurde von ihm nicht genannt.
4) Wiederum nur auf Nachfrage meines Mannes bei Herrn xxx, haben wir am Dienstag (26.04.) erst gegen 17:30 Uhr erfahren, dass die Arbeiten ausgeführt wurden.

Eine Absprache/Koordinierung mit dem Baubegleiter war auf Grund der Unzuverlässigkeit der Terminaussagen NICHT möglich. Hätten wir den Baubegleiter zu den o. g. Terminen zu einem Vorort-Termin gebeten, wäre er in drei Fällen umsonst da gewesen (Montag früh, Montag mittag, Dienstag ohne Nennung einer Zeit).

Sie sind in der Verantwortung, uns darüber zu informieren, wann welche Arbeiten ausgeführt werden. Auch erwarten wir, dass Sie uns unverzüglich darüber informieren, wenn es Probleme oder Änderungen bei Terminen gibt. Hier lag/liegt ein Mangel vor, der durch Akost zu beheben war/ist und nicht durch uns verschuldet wurde. Erst, wenn wir verlässliche Termine genannt bekommen, können wir auch mit einem externen Gutachter vor Ort kommen.

Das ausführende Unternehmen ist für uns nicht Ansprechpartner; sondern Sie als der Bauleiter für unser Bauvorhaben. Hätten wir nicht direkt Herrn xxx kontaktiert und auf Grund Ihrer Terminzusage (Montag Mittag) einen Begehungstermin für Montag mit unserem Baubegleiter vereinbart, wäre dieser vor Ort gewesen, um fest zu stellen, dass noch keine Arbeiten erfolgt sind.

Wir fordern Sie auf, uns bis zum 4.Mai 2016 eine schriftliche Rückmeldung zu den in der Mail vom 27.04.2016 (11:15 Uhr) genannten Punkte zukommen zu lassen.

Sollte Sie die Frist verstreichen lassen, behalten wir uns Schadenersatzansprüche und Ersatzvornahmen vor.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Nun wurde er richtig frech:

Sehr geehrte Frau xxx,

wie Sie schon sagten haben sie Ihren Baubegleiter erst garnicht zu einem Termin gebeten. Daraus und aus dem Umstand dass er selbst sich nicht Beginns gemeldet hat, schließe ich dass er selbst auch garnicht die Absicht hatte die Arbeit zu kontrollieren. Hätte er die Absicht gehabt dabei zu sein dann wäre eine Terminabsprache direkt mit uns üblich gewesen.
Ganz egal wann die Arbeit nun ausgeführt wurde. Die Situation ist diese, dass er wissentlich erst nach Beendigung der Arbeiten die Besichtigung gemacht hat.
Ich bleibe dabei das wir Ihnen höchstens eine schriftliche Bestätigung zur korrekten Ausführung der Arbeiten geben können.

Mit freundlichem Gruß
xxx
 
Dass er sich mit dieser Antwort keinen Gefallen tun sollte... - zu einem späteren Zeitpunkt kommen wir noch einmal auf das Ganze zurück. Es soll ja spannend bleiben...
 
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